Sachverhalt:
Die „Alte Schule„
in Siemen wurde öffentlich zum Verkauf angeboten.
Es gab vier
Interessenten/Nachfragen; drei Interessenten haben das Objekt auch vor Ort
besichtigt.
Die Frist zur
Abgabe der Angebote ist am 11.05.2019, 24.00 Uhr, abgelaufen.
Es ist ein Angebot
innerhalb dieser Frist eingegangen.
Das Angebot wurde
am 14.05.2019 eröffnet. Die Niederschrift über die Angebotseröffnung ist als
Anlage beigefügt.
Der Gemeinde
Gusborn wird ein Betrag i.H.v. 95.000,00 € für das o.g. Objekt angeboten.
Gemäß § 125 Absatz
1 NKomVG darf die Gemeinde Vermögensgegenstände in
der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern. Dieser Angebotspreis liegt
über dem Verkehrswert.
Die Rechnung für
die Erstellung des Verkehrswertgutachtens lag bei 2.731,05 €. Dieser Betrag
wird mit dem Verkaufserlös verrechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Das vorliegende
Angebot für den Erwerb der „Alten Schule“ in Siemen, Schulstraße 7, 29476
Gusborn, wird angenommen; das Objekt wird für 95.000,00 € verkauft.
Der Erwerber tritt
in das Mietverhältnis der Wohnung im Dachgeschoss ein.
Die Notarkosten
trägt der Käufer.
Die Kosten der
Grundstücksteilung und -vermessung übernimmt die Gemeinde Gusborn.