Sachverhalt:
Am 26.09.2018 wurde
seitens der Verwaltung der Antrag auf „Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung der
Grundschule Hitzacker auf LED“ beim Projektträger Jülich gestellt. Für die
Antragstellung war es erforderlich, ein Berechnungsformular zur Förderung
investiver Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. Dieses Formular sollte nachgereicht
werden, da für die Berechnung ein qualifiziertes Unternehmen beauftragt werden
musste.
Die geplante
Maßnahme ist dann einem qualifizierten Unternehmen (Planungsbüro Vincke und
Müller) zur Berechnung der Einsparpotentiale vorgelegt worden. Das Unternehmen
hat sich die geplante Maßnahme angesehen und festgestellt, dass die
Voraussetzung für die Förderung, Minderung der CO²-Emissionen der
Hallenbeleuchtung um mindestens 50 % gegenüber dem Ist-Zustand, nicht erfüllt
werden kann.
Trotzdem wurden die
Unterlagen dem Projektträger übersandt. Dieser teilt nunmehr mit, dass die
Förderkriterien im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht erreicht werden und es
wurde angeraten, den Förderantrag zurückzuziehen.
Da derzeit keine
Möglichkeiten gesehen werden, weitere Einsparungen zu erzielen, wurde daher der
Antrag auf Förderung zurückgezogen. Auf eine andere Liegenschaft konnte der
Förderantrag nicht verändert werden.
Eine Umrüstung auf
LED Beleuchtung wird daher zunächst nicht erfolgen, da der Beschluss in den
politischen Gremien so gefasst ist, dass nur bei einer Förderung die Umsetzung
erfolgen soll. Darüber hinaus stehen derzeit auch nicht genügend finanzielle
Mittel zur Verfügung.