Sachverhalt:
Ratsherr Frank
Löter hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem.
§ 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen.
Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor
dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 3 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Listenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind alle nicht gewählten Bewerberinnen
und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der im
Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Person der Listenwahl des
Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, auf Herrn Torsten Block, Nebenstedt,
Rotdornweg 34, 29451 Dannenberg (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Frank Löter seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.