Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Firma Manzke Besitz GmbH &Co.KG auf Eintragung einer Baulast zur
Sicherstellung der Erschließung für einen Teilbereich des Flurstückes 109, Flur
1 der Gemarkung Thunpadel vor.
Der Antrag nebst
Lageplan ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Die Firma Manzke
Besitz GmbH & Co.KG beabsichtigt am Standort Thunpadel einen
Baustoff-Recyclingplatz zu betreiben. Hierzu hat sie im Genehmigungsverfahren
die gesicherte Erschließung des Baugrundstückes nachzuweisen. Da das
Baugrundstück nicht an einer gewidmeten Straße liegt, sondern nur über den
gemeindlichen Wirtschaftsweg Flurstück 109, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel
erreicht werden kann, ist die Erschließung über die Eintragung einer
entsprechenden Baulast sicherzustellen.
Parallel zur
Baulasteneintragung ist mit dem Unternehmen eine Vereinbarung zu schließen, in
der sowohl die Unterhaltung als auch die Vergütung für die Inanspruchnahme
geregelt werden sollten.
Die Firma Manzke Besitz
GmbH & Co.KG hat in ihrem Antragsschreiben bereits angeboten die
Wegeunterhaltung zu übernehmen und jährlich eine Vergütung in Höhe von 200,- €
bezahlen zu wollen.
Beschlussvorschlag:
Auf dem im Lageplan
gezeichneten Teilbereich des Flurstückes
109, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel wird zugunsten der Firma Manzke Besitz GmbH
& Co.KG eine Wegebaulast zur Sicherung der Erschließung der Baugrundstücke,
Flurstücke 54/2, 54/4 und 74/1, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel eingetragen.
Mit dem Unternehmen
wird eine Vereinbarung geschlossen, in der sich das Unternehmen verpflichtet,
die Unterhaltung des Weges zu übernehmen und jährlich eine
Nutzungsentschädigung in Höhe von 200,- € an die Gemeinde Karwitz zu zahlen.