Betreff
Antrag auf Eintragung einer Baulast zur Sicherstellung der Erschließung betriebsnotwendiger Bereiche für die Betriebsstätte der Firma Manzke Besitz GmbH & Co.KG am Standort Thunpadel
Vorlage
30/0140/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Firma Manzke Besitz GmbH &Co.KG auf Eintragung einer Baulast zur Sicherstellung der Erschließung für einen Teilbereich des Flurstückes 109, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel vor.

Der Antrag nebst Lageplan ist der Vorlage als  Anlage I beigefügt.

 

Die Firma Manzke Besitz GmbH & Co.KG beabsichtigt am Standort Thunpadel einen Baustoff-Recyclingplatz zu betreiben. Hierzu hat sie im Genehmigungsverfahren die gesicherte Erschließung des Baugrundstückes nachzuweisen. Da das Baugrundstück nicht an einer gewidmeten Straße liegt, sondern nur über den gemeindlichen Wirtschaftsweg Flurstück 109, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel erreicht werden kann, ist die Erschließung über die Eintragung einer entsprechenden Baulast sicherzustellen.

 

Parallel zur Baulasteneintragung ist mit dem Unternehmen eine Vereinbarung zu schließen, in der sowohl die Unterhaltung als auch die Vergütung für die Inanspruchnahme geregelt werden sollten.

 

Die Firma Manzke Besitz GmbH & Co.KG hat in ihrem Antragsschreiben bereits angeboten die Wegeunterhaltung zu übernehmen und jährlich eine Vergütung in Höhe von 200,- € bezahlen zu wollen.

 


Beschlussvorschlag:

Auf dem im Lageplan gezeichneten Teilbereich des  Flurstückes 109, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel wird zugunsten der Firma Manzke Besitz GmbH & Co.KG eine Wegebaulast zur Sicherung der Erschließung der Baugrundstücke, Flurstücke 54/2, 54/4 und 74/1, Flur 1 der Gemarkung Thunpadel eingetragen.

Mit dem Unternehmen wird eine Vereinbarung geschlossen, in der sich das Unternehmen verpflichtet, die Unterhaltung des Weges zu übernehmen und jährlich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 200,- € an die Gemeinde Karwitz zu zahlen.