Betreff
Renovierungsarbeiten in der großen Wohnung des Gebäudes Dörpstraat 4 in 29481 Karwitz, OT Lenzen
Vorlage
31/0132/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Wohnung wurde von der Firma Stoedter hinsichtlich der vorhandenen Elektrik überprüft. Bei der erfolgten Begutachtung wurde festgestellt, dass sämtliche Leitungen marode sind. Diese stammen aus den 50er/60er Jahren, sind noch mit Stoff ummantelt und 2-adrig und die Steckdosen haben keinen Schutzkontakt. Es besteht nach Auskunft der Firma Stoedter akute Brandgefahr. Die Kosten für eine Sanierung würden sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 12.000 € belaufen.

Da im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel hierfür eingeplant sind, bieten sich hier nur 2 Möglichkeiten:

a)es werden andere geplante Maßnahmen nicht ausgeführt (z.B. Splittarbeiten in der Dörpstraat) oder

b)die Wohnung wird erst wieder im Jahre 2020 nach Ausführung der Sanierungsarbeiten vermietet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Karwitz beschließt, die große Wohnung des Gebäudes Dörpstraat 4 in 29481 Karwitz, OT Lenzen vorläufig nicht zu vermieten. Eine Vermietung erfolgt erst wieder, nachdem die Mittel im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt wurden und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt ist.