Sachverhalt:
Die Wohnung wurde
von der Firma Stoedter hinsichtlich der vorhandenen Elektrik überprüft. Bei der
erfolgten Begutachtung wurde festgestellt, dass sämtliche Leitungen marode
sind. Diese stammen aus den 50er/60er Jahren, sind noch mit Stoff ummantelt und
2-adrig und die Steckdosen haben keinen Schutzkontakt. Es besteht nach Auskunft
der Firma Stoedter akute Brandgefahr. Die Kosten für eine Sanierung würden sich
nach ersten Schätzungen auf mindestens 12.000 € belaufen.
Da im laufenden
Haushaltsjahr keine Mittel hierfür eingeplant sind, bieten sich hier nur 2
Möglichkeiten:
a)es werden andere
geplante Maßnahmen nicht ausgeführt (z.B. Splittarbeiten in der Dörpstraat)
oder
b)die Wohnung wird
erst wieder im Jahre 2020 nach Ausführung der Sanierungsarbeiten vermietet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz beschließt, die große Wohnung des Gebäudes Dörpstraat 4 in
29481 Karwitz, OT Lenzen vorläufig nicht zu vermieten. Eine Vermietung erfolgt
erst wieder, nachdem die Mittel im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt
wurden und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt ist.