Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2016 wurde am 23.01.2018 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 15.10.2018
erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.
Es sind
2016 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Ordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 4 Bürgerservice: 48.077,34
Euro. Unterhaltung bewegliches Sachanlagevermögen, Kostenerstattungen an
private Unternehmen
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 0 Verwaltungsvorstand, Stabstellen: 10.826,71 Euro. Nachschuss an die VERDO GmbH
für Vorjahre aufgrund der endgültigen Abrechnung.
Budget 4 Bürgerservice: 20.340,59 Euro. Restliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Hochwasserereignis 2013
Im
investiven Bereich wurden folgende Beträge überplanmäßig in Anspruch genommen:
Investitionen
Fachbereich 2
Kanalnetz
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.110,45 Euro
Außerplanmäßig 42.110,45 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Fachbereich 1
Ansätze und alte
Haushaltsreste 281.373,30 Euro
Ist und neue Haushaltsreste 291.741,98 Euro
überplanmäßig 10.368,68 Euro
Mobiliar Schulen, Hardware Verwaltung
Fachbereich 3
Ansätze und alte
Haushaltsreste 3.055.305,27
Euro
Ist und neue Haushaltsreste 3.166.451,87 Euro
überplanmäßig 111.146,60 Euro
U.a. Feuerwehrgerätehäuser Langendorf und Siemen (Ratsbeschlüsse liegen
vor) sowie diverse kleinere Maßnahmen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Anlagen:
- Anhang
und Rechenschaftsbericht 2016
- Prüfbericht
2016
- Stellungnahme
des Samtgemeindebürgermeisters
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 664.055,07 Euro
und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 350.382,96 Euro werden zur tlw.
Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt.