Sachverhalt:
Bei Schließung des
Spielkreises Siemen und der Neueröffnung der Kindertagesstätte Gusborn wurde
vereinbart, dass ein Teil des Inventars und der vorhandenen Spielmaterialien
auch in der neuen KiTa verwendet werden sollte.
Seitens der Spielkreisleiterin
Frau Matews wurde eine Auflistung von Gegenständen und Materialien gefertigt,
die in der neuen Einrichtung Verwendung finden können.
Das Inventar ist
abgeschrieben und es ist kein Restbuchwert vorhanden. Auch der Wert der
überlassenen Verbrauchsmaterialien ist nicht zu ermitteln.
Ein ideeller Wert
lässt sich allerdings annehmen, da die KiTa-Ausstattung aus dem Spielkreis
Siemen den Betrieb der neuen Einrichtung erleichtert und ergänzt.
Vorgeschlagen wird
daher, das Inventar und die Spielmaterialien der Perspektive gGmbH als
Betreiberin der KiTa Gusborn gegen Zahlung einer Anerkennungszahlung von 500,00
€ zu überlassen.
Alternativ verzichtet der Rat auf eine Zahlung und überlässt der Perspektive gGmbH als neuer Betreiberin der KiTa Gusborn das Inventar und Spielmaterial kostenlos.
Beschlussvorschlag:
Das Inventar und Spielmaterial wird der Perspektive zur
Ausstattung der neuen Kita für 500,00 € überlassen.