Sachverhalt:
Es liegt ein neuer
mündlicher Antrag des Anliegers vor, einen Teil der Wegeparzelle Flurstück 298,
Flur 1 der Gemarkung Siemen zu erwerben.
Die Angelegenheit
wurde bereits in früheren Sitzungen behandelt. Damals wurde beschlossen, den
Weg lediglich zu verpachten, da der Anlieger nicht Eigentümer sondern Pächter
der neben dem Weg befindlichen Ackerflächen war.
Nun soll im Rahmen
des freiwilligen Landtausches der Pächter Eigentümer der Flächen werden.
Beschlussvorschlag:
Mit dem Anlieger an
der Wegefläche Flur Siemen, Flur 1 Flurstück 298 (siehe Anlage) wird ein
Tauschvertrag über ein Teilstück an dem Flurstück geschlossen. Die mit dem
Vertrag verbundenen Kosten trägt der Anlieger. Der Anlieger hat für die
Umwandlung des Weges in Ackerfläche einen Ausgleich gemäß den Forderungen der
Unteren Naturschutzbehörde zu schaffen. Sollte die Untere Naturschutzbehörde
dem Vorhaben nicht zustimmen, bleibt der Weg bestehen und es wird kein
Tauschvertrag geschlossen.
Die Bepflanzung soll auf dem auf der anliegenden Karte als ‚Ausgleichsfläche‘ bezeichneten Stelle stattfinden. Des Weiteren soll der Vertrag nur zustande kommen, wenn der Anlieger Eigentümer beiderseits der Wegefläche ist.