Betreff
Tausch von landwirtschaftlichen Flächen
Vorlage
31/0534/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt ein neuer mündlicher Antrag des Anliegers vor, einen Teil der Wegeparzelle Flurstück 298, Flur 1 der Gemarkung Siemen zu erwerben.

Die Angelegenheit wurde bereits in früheren Sitzungen behandelt. Damals wurde beschlossen, den Weg lediglich zu verpachten, da der Anlieger nicht Eigentümer sondern Pächter der neben dem Weg befindlichen Ackerflächen war.

Nun soll im Rahmen des freiwilligen Landtausches der Pächter Eigentümer der Flächen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Anlieger an der Wegefläche Flur Siemen, Flur 1 Flurstück 298 (siehe Anlage) wird ein Tauschvertrag über ein Teilstück an dem Flurstück geschlossen. Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Anlieger. Der Anlieger hat für die Umwandlung des Weges in Ackerfläche einen Ausgleich gemäß den Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde zu schaffen. Sollte die Untere Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht zustimmen, bleibt der Weg bestehen und es wird kein Tauschvertrag geschlossen.

Die Bepflanzung soll auf dem auf der anliegenden Karte als ‚Ausgleichsfläche‘ bezeichneten Stelle stattfinden. Des Weiteren soll der Vertrag nur zustande kommen, wenn der Anlieger Eigentümer beiderseits der Wegefläche ist.