Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2018 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 23.11.2018 beendet.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-17 des Prüfberichts auf einige Fehler hin zu denen an dieser Stelle Stellung genommen wird:
4.1 Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte
Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem Jahresabschluss vom Rat
genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG jedoch vor dem
Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und sachlichen
Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat genehmigt
werden.
Seit dem Haushaltsjahr 2018 hat die Samtgemeindeverwaltung die
Budgetüberwachung durch die Fachanwendung eingerichtet, so dass dies nicht mehr
vorkommen soll.
4.2 Auftragsvergaben
Unter diesem Punkt wird durch das RPA bemängelt, dass bei der Vergabe einer
Wegesanierung in Zadrau nicht die geforderten drei Vergleichsangebote eingeholt
wurden, sondern nur von zwei Unternehmen Angebote eingeholt wurden.
Bei der
Vergabe Wirtschaftswegsanierung in Zadrau WG 132 wurden vom Fachdienst 30 3
Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
- Firma M
& R Wegebau GmbH, 38384 Gevensleben
- Firma
Hermann Holland, 38547 Allenbüttel
- Firma
Breimann, 29594 Soltendieck
Es
wurden lediglich 2 Angebote abgegeben. Der preisgünstigste Bieter war die Firma
Hermann Holland aus Allenbüttel. Ein Vergabevermerk anzufertigen wurde in
diesem Fall versäumt.
4.3 Übertragung des
Haushaltsrestes „Investition Spielkreis“
Hier wollte das Rechnungsprüfungsamt die Übertragung des investiven Haushaltsrestes „Investition Kinderspielkreis“ bemängeln. Der Rat der Gemeinde Gusborn hat jedoch mit Beschluss vom 11.10.2018 die Übernahme des Kindergartengebäudes in Gusborn ausgeschlossen. Die Mittel sind somit obsolet und wurden nicht in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
4.4 Zuordnung zum
verbindlichen Kontenrahmen
Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, dass die Abwasserabgabe durch die Gemeinde unter dem Finanzrechnungskonto 632150 abgewickelt wird. Da aufgrund der Satzung diese der Samtgemeinde Elbtalaue zustehen handelt es sich um durchlaufende Zahlungen im Sinne des § 60 Ziff. 13 KomHKVO und müssen auch auf den entsprechenden Sachkonten verbucht werden.
Hier hat die Samtgemeinde nunmehr umgehend Abhilfe geschaffen und die Abwasserabgabe wird entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen als durchlaufende Zahlung verbucht.
4.5 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde wurden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Dieser Vorgabe ist die Gemeinde ab 01.01.2017 nachgekommen.
Der Einwand des Rechnungsprüfungsamtes bezieht sich im Ertrag auf einen
Negativertrag (Storno von Mahngebühren) über 13,00 € aus dem Vorjahr und in der
Finanzrechnung um Einzahlungen welche auf Festsetzungen der Vorjahre (bis
2016).
4.6
Grundstücksverkäufe unter Buchwert im Baugebiet „Stüden“
Die Baugrundstücke
wurden mit einem Buchwert von 11,00 €/m² in der Eröffnungsbilanz
berücksichtigt. 2005 fielen nachträgliche Herstellungskosten (Kanalbaubeiträge)
von 35.923,15 € an, was den Buchwert der Grundstücke auf 12,95 €/m² erhöhte.
Durch die Aufdeckung und Korrektur des Fehlers ergaben sich aus den Verkäufen
2008-2014 ein Buchverlust von 13.059,41 €.
Eine Anpassung des
Verkaufspreises an den Buchwert wurde Anfang 2017 vom Bürgermeister abgelehnt,
so dass durch den Verkauf von zwei Grundstücken weitere Buchverluste von
4.888,47 € entstanden sind.
Die Anpassung des
Verkaufspreises wird, nach nochmaliger Besprechung mit dem Bürgermeister, auf der
nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt, mit dem Vorschlag der Verwaltung
den Verkaufspreis auf 13,00 €/m² (entsprechend dem Buchwert) anzuheben,
behandelt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017
c) Das Defizit aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 44.527,41 € (ordentlich: 3.250,58 €, außerordentlich:
41.276,83 €) erhöhen die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von
127.776,02 €.
d) Die
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 (Ergebnisrechnung:
16.688,53 € / Finanzrechnung: 16.527,72 €), im Budget 2 (Ergebnisrechnung:
2.280,00 € / Finanzrechnung: 3.780,00 €) und im Budget 3 (Ergebnisrechnung:
33.448,36 €) werden genehmigt