Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2017 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 sowie Zustimmung zu über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
Vorlage
20/0498/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2017 wurde im Herbst 2018 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Mängel wurden nicht festgestellt. Unter Ziffer 4.1 auf Seiten 13 des Prüfberichtes wird lediglich darauf hingewiesen, dass die aus 2015 stammende Prüfbemerkung hinsichtlich der Ausschreibung von Versicherungsleistungen noch nicht umgesetzt wurde.

 

Hier gilt die bereits in Vorjahren gegebene Stellungnahme weiterhin: Es besteht seit vielen Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten Konditionen. Da Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der Samtgemeindeverwaltung bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation zum 01.03.2017 eine zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach Durcharbeitung aller Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.

 

Überplanmäßigen Aufwendungen entstanden in Höhe von 43.699,25 € im Budget 61 durch höhere Gewerbesteuerumlageleistungen infolge höherer Steuereinzahlungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

a.      Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

b.     Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 43.699,25 € im Budget 61 zu.