Betreff
Übertragung des Vorsitzes im Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) auf ein anderes Ausschussmitglied
Vorlage
1/0401/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 10.04.2018 mitgeteilt, dass der Vorsitz im Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) von Herrn Kay Stoedter auf Herrn Reinhold Lefler übergehen soll. Herr Kay Stoedter bleibt weiterhin Mitglied im genannten Ausschuss.

 

Die Übertragung des Vorsitzes durch eine Fraktion oder Gruppe von einem Ausschussmitglied auf ein anderes ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen. Eine § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG entsprechende Vorschrift zum Austausch von Ausschussmitgliedern durch die Fraktionen oder Gruppen gibt es für die Vorsitzenden nicht. In der Literatur ist man sich daher über das konkrete Verfahren auch nicht einig.

 

So ist Menzel (KVR-NKomVG § 71 Rn. 107) der Auffassung, dass das Recht zur Benennung der Vorsitzenden nicht auf die einmalige Benennung in der konstituierenden Sitzung beschränkt ist. Es umfasse als actus contrarius auch die Abberufung aus dieser Funktion, die zudem gegenüber der gleichfalls zulässigen Abberufung aus dem Ausschuss weniger einschneidend ist. Es bestünden daher keine rechtlichen Bedenken dagegen, den Ausschussvorsitzenden lediglich aus der Vorsitzfunktion abzuberufen.

 

Thiele (Kommentar NKomVG, § 71 Rn. 10) ist dagegen der Auffassung, dass ein Wechsel im Vorsitz rechtlich nur durch Abberufung des Vorsitzenden aus dem Ausschuss bei gleichzeitiger Wiederbenennung als Ausschussmitglied gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG möglich ist. Die abberufende Fraktion oder Gruppe benannt sodann den neuen Vorsitzenden. Einen Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG (Feststellungsbeschluss) hält Thiele in diesem Fall aber auch nicht für notwendig.

 

Festzuhalten bleibt also, dass der Wechsel im Ausschussvorsitz im Ergebnis rechtlich möglich und ein Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG nicht notwendig ist.

 

Von daher nimmt der Rat zur Kenntnis, dass der Vorsitz im Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) durch Erklärung der CDU-Fraktion vom 04.10.2018 von Herrn Kay Stoedter auf Herrn Reinhold Lefler übergeht. Herr Kay Stoedter bleibt Mitglied im genannten Ausschuss. Die CDU-Fraktion erklärt diesbezüglich hilfsweise, dass Herr Kay Stoedter gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 NKomVG aus dem Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) abberufen und sogleich als Ausschussmitglied wiederbenannt wird.