Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit Datum vom 10.04.2018 mitgeteilt, dass
der Vorsitz im Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) von Herrn Kay Stoedter auf Herrn Reinhold Lefler übergehen
soll. Herr Kay Stoedter bleibt weiterhin Mitglied im genannten Ausschuss.
Die Übertragung des
Vorsitzes durch eine Fraktion oder Gruppe von einem Ausschussmitglied auf ein
anderes ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen. Eine § 71 Abs. 9 Satz 3
NKomVG entsprechende Vorschrift zum Austausch von Ausschussmitgliedern durch
die Fraktionen oder Gruppen gibt es für die Vorsitzenden nicht. In der
Literatur ist man sich daher über das konkrete Verfahren auch nicht einig.
So ist Menzel
(KVR-NKomVG § 71 Rn. 107) der Auffassung, dass das Recht zur Benennung der
Vorsitzenden nicht auf die einmalige Benennung in der konstituierenden Sitzung
beschränkt ist. Es umfasse als actus contrarius auch die Abberufung aus dieser
Funktion, die zudem gegenüber der gleichfalls zulässigen Abberufung aus dem
Ausschuss weniger einschneidend ist. Es bestünden daher keine rechtlichen
Bedenken dagegen, den Ausschussvorsitzenden lediglich aus der Vorsitzfunktion
abzuberufen.
Thiele (Kommentar
NKomVG, § 71 Rn. 10) ist dagegen der Auffassung, dass ein Wechsel im Vorsitz
rechtlich nur durch Abberufung des Vorsitzenden aus dem Ausschuss bei
gleichzeitiger Wiederbenennung als Ausschussmitglied gem. § 71 Abs. 9 Satz 3
Nr. 1 NKomVG möglich ist. Die abberufende Fraktion oder Gruppe benannt sodann
den neuen Vorsitzenden. Einen Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG
(Feststellungsbeschluss) hält Thiele in diesem Fall aber auch nicht für
notwendig.
Festzuhalten bleibt
also, dass der Wechsel im Ausschussvorsitz im Ergebnis rechtlich möglich und
ein Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG nicht notwendig ist.
Von daher nimmt der
Rat zur Kenntnis, dass der Vorsitz im Ausschuss für Finanzen und Controlling
des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) durch Erklärung der CDU-Fraktion vom
04.10.2018 von Herrn Kay Stoedter auf Herrn Reinhold Lefler übergeht. Herr Kay
Stoedter bleibt Mitglied im genannten Ausschuss. Die CDU-Fraktion erklärt
diesbezüglich hilfsweise, dass Herr Kay Stoedter gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1
NKomVG aus dem Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) abberufen und sogleich als Ausschussmitglied wiederbenannt
wird.