Sachverhalt:
Herr Christoph
Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen war durch die FDP- Fraktion des Rates der
Samtgemeinde Elbtalaue zum Mitglied des Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV,
Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue benannt worden. Durch den
Sitzverlust des Herrn Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen obliegt es
nun der FDP- Fraktion des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue gem. § 71 Abs. 9 S.
3 Nr. 2 NKomVG ein neues Ausschussmitglied zu benennen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. § 71 Abs. 9 S.
3 HB 2 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde
Elbtalaue wird festgestellt.