Sachverhalt:
Ratsherr Christoph
Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein
Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung
des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Freie Demokratische Partei, auf Frau Rosalinde Klappstein,
Metzingen, Am Sägewerk 3, 29473 Göhrde über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen
seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.