Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsherrn Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen und Information über die Nachfolge
Vorlage
40/0350/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ratsherr Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Freie Demokratische Partei, auf Frau Rosalinde Klappstein, Metzingen, Am Sägewerk 3, 29473 Göhrde über.

 

Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.