Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 15.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
fortzuschreiben.
Die Änderung wird
aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf –
Teilneufassung und Erweiterung notwendig. Die derzeit festgelegte
Sondergebietsfläche für Ferien/Wohnen wird durch die vorgelegte Planung in eine
Wohnbaufläche geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 28.06. – 03.08.2018
aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen
nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 96. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).