Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau
fortzuschreiben.
Durch die Änderung soll einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer
Betriebsentwicklung gegeben werden. Der bisherige Flächennutzungsplan im
Bereich der Änderung setzte eine landwirtschaftliche Fläche fest. Innerhalb des
Plangebietes der Flächennutzungsplanänderung wird nun eine gewerbliche Baufläche
dargestellt, die im Nordosten und Süden von Grünflächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umgeben
wird.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie
der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 - 29.09.2017 aus.
Wesentliche abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen
nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss) unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen
Zielabweichungsverfahrens (Abstand Wald) durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg.