Betreff
91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/0298/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau fortzuschreiben.

Durch die Änderung soll einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer Betriebsentwicklung gegeben werden. Der bisherige Flächennutzungsplan im Bereich der Änderung setzte eine landwirtschaftliche Fläche fest. Innerhalb des Plangebietes der Flächennutzungsplanänderung wird nun eine gewerbliche Baufläche dargestellt, die im Nordosten und Süden von Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umgeben wird.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 - 29.09.2017 aus. Wesentliche abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Bürger aus Zernien

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss) unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens (Abstand Wald) durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg.