Betreff
Projektaufruf Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Sanierung /Umbau des Hallenbades Dannenberg (Elbe)
Vorlage
00/0296/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Zuständigkeit der Wasserverband Dannenberg Hitzacker kAöR für den Bäderbereich besteht seit den Jahren 2005/2006. Das Hallenbad in Dannenberg wird seit dem 01.11.2005 betrieben. Die Überlassung ist per Nutzungsvertrag geregelt. Hierin besteht die Verpflichtung, die Gemein- und Festkosten (z.B. Bauunterhaltung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.) zu tragen. Im Gegenzug zahlt der Landkreis Lüchow-Dannenberg jährlich einen Betrag von 17.000 EUR, welcher auch anfallen würde, wenn das Hallenbad geschlossen werden würde (sogenannte Stillstandskosten).

 

Aufgrund der aktuellen Verhandlungen ist nunmehr vorgesehen, den Gebäudeteil der Mehrzweckhalle in Dannenberg welcher das Hallenbad umfasst zuzüglich eines Grundstücksanteiles an die Wasserverband Dannenberg Hitzacker kAöR zu veräußern. Die notwendigen Beschlüsse sind gefasst. Der Kaufvertrag wird Ende August/Anfang September geschlossen.

 

Nun besteht aufgrund des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ welches Teil des aufgelegten Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung ist, die Möglichkeit für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten des 40 Jahre alten Hallenbades Fördermittel zu generieren.

Mit dem Bundeshaushalt 2018 werden Mittel zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. € stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung.

Das Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung zielt auf die Behebung des Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur. Gefördert werden investive Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung. Der Schwerpunkt soll bei Sportstätten wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligungen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung. Bei Bestätigung einer Haushaltsnotlage beträgt der Bundesanateil der Förderung 90 % der förderfähigen Kosten.

 

Es ist von einer Gesamtinvestition (im Rahmen des Förderantrages) von ca. 2,1 Mio. € auszugehen. 

 

Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Ratsbeschluss auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018 entsprechende Projektskizzen zu unterbreiten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue nimmt am Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Sanierung/Umbau des Hallenbades für den Wasserverband Dannenberg-Hitzacker teil.