Sachverhalt:
Die Zuständigkeit der Wasserverband Dannenberg
Hitzacker kAöR für den Bäderbereich besteht seit den Jahren 2005/2006. Das
Hallenbad in Dannenberg wird seit dem 01.11.2005 betrieben. Die Überlassung ist
per Nutzungsvertrag geregelt. Hierin besteht die Verpflichtung, die Gemein- und
Festkosten (z.B. Bauunterhaltung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.) zu
tragen. Im Gegenzug zahlt der Landkreis Lüchow-Dannenberg jährlich einen Betrag
von 17.000 EUR, welcher auch anfallen würde, wenn das Hallenbad geschlossen
werden würde (sogenannte Stillstandskosten).
Aufgrund der aktuellen Verhandlungen ist nunmehr vorgesehen, den
Gebäudeteil der Mehrzweckhalle in Dannenberg welcher das Hallenbad umfasst
zuzüglich eines Grundstücksanteiles an die Wasserverband Dannenberg Hitzacker
kAöR zu veräußern. Die notwendigen Beschlüsse sind gefasst. Der Kaufvertrag
wird Ende August/Anfang September geschlossen.
Nun besteht aufgrund des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ welches Teil des
aufgelegten Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung ist, die
Möglichkeit für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten des 40 Jahre alten
Hallenbades Fördermittel zu generieren.
Mit
dem Bundeshaushalt 2018 werden Mittel zur Förderung von Investitionen in
kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. € stehen für die Förderung
investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und
mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die
Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung.
Das
Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung zielt auf die Behebung des
Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur. Gefördert werden investive
Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung. Der Schwerpunkt soll
bei Sportstätten wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze
einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie
Freibädern liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen
wird.
Antragsberechtigt
und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu
fördernde Projekt befindet. Antragsteller und Förderempfänger sind die
jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-,
Kirchen- oder Landeseigentum befindet.
Projekte im Rahmen des Förderprogramms
müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Bei der Ermittlung der förderfähigen
Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligungen des Eigentümers oder
Nutznießers keine Berücksichtigung. Bei Bestätigung einer Haushaltsnotlage
beträgt der Bundesanateil der Förderung 90 % der förderfähigen Kosten.
Es ist von einer Gesamtinvestition (im
Rahmen des Förderantrages) von ca. 2,1 Mio. € auszugehen.
Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landes sind für die
Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Ratsbeschluss auf Grundlage der
Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.
Kommunen,
die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018
entsprechende Projektskizzen zu unterbreiten.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue nimmt am Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der
Sanierung/Umbau des Hallenbades für den Wasserverband Dannenberg-Hitzacker
teil.