Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 beschlossen, dass
Grundstück in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 zu
erwerben sobald die für die Finanzierung notwendigen Erträge aus den Grundstücksverkäufen
im Baugebiet Hitzacker Süd tatsächlich eingegangen sind. Der
Grundstückskaufvertrag Hitzacker Süd ist aufgehoben worden und der Verkauf
wurde nicht vollzogen.
Nunmehr wurden dem
Verkäufer des Grundstückes Tauschgrundstücke angeboten. Hierbei handelt es sich
um die Grundstücke im Baugebiet Hitzacker Süd, die zunächst verkauft werden
sollten und der daraus resultierende Kaufpreis sollte zur Finanzierung
herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um folgenden Grundstücke der
Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10:
Fl.stck: 65/4 = 851
m²
Fl.stck: 65/8 = 842 m²
Fl.stck: 66/6 = 808 m²
Fl.stck: 66/10 = 796 m²
Fl.stck: 66/11 = 765 m²
Bei einem Verkauf
dieser Grundstücke könnte ein Kaufpreis in Höhe von insgesamt 142.170,00 Euro
erzielt werden (Kaufpreis = 35,00Euro/m²). Dementsprechend würden zum Kauf der
Grundstückes 1.386,00 Euro als Restkaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden.
Die mit dem Vertrag
verbunden Kosten trägt jeder Vertragspartner selbst. Hierbei handelt es sich um
die Grunderwerbssteuer sowie den Notariatsgebühren und den Grundbuchkosten.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss über
den Kauf eines Grundstückes in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10,
Flurstück 58/27, wird aufgehoben.
Es wird ein
Grundstückstauschvertrag für das Grundstück der Gemarkung Hitzacker (Elbe),
Flur 10, Flurstück 58/27 (Wert 143.556,00 Euro = 5.127 m² zu 28,00 Euro/m²)
geschlossen. Die Grundstücke der Stadt Hitzacker (Elbe) in der Gemarkung
Hitzacker (Elbe), Flur 10, 65/4 (851 m²), 65/8 (842 m²), 66/6 (808 m²), 66/10
(796 m²) und 66/11 (765 m²) werden zum Tausch angeboten (insgesamt 4.062 m² zu
je 35,00 Euro = 142.170,00 Euro). Der Restwert in Höhe von 1.386,00 Euro wird
als Restkaufpreis festgelegt. Die mit dem Vertrag verbunden Kosten trägt jede
Vertragspartei selbst.