Betreff
Aufhebung eines Beschlusses über den Kauf eines Grundstücks und Beschluss über einen Tauschvertrag
Vorlage
31/0487/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 beschlossen, dass Grundstück in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 zu erwerben sobald die für die Finanzierung notwendigen Erträge aus den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Hitzacker Süd tatsächlich eingegangen sind. Der Grundstückskaufvertrag Hitzacker Süd ist aufgehoben worden und der Verkauf wurde nicht vollzogen.

Nunmehr wurden dem Verkäufer des Grundstückes Tauschgrundstücke angeboten. Hierbei handelt es sich um die Grundstücke im Baugebiet Hitzacker Süd, die zunächst verkauft werden sollten und der daraus resultierende Kaufpreis sollte zur Finanzierung herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um folgenden Grundstücke der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10:

 

Fl.stck: 65/4 = 851 m²
Fl.stck: 65/8 = 842 m²
Fl.stck: 66/6 = 808 m²
Fl.stck: 66/10 = 796 m²
Fl.stck: 66/11 = 765 m²

 

Bei einem Verkauf dieser Grundstücke könnte ein Kaufpreis in Höhe von insgesamt 142.170,00 Euro erzielt werden (Kaufpreis = 35,00Euro/m²). Dementsprechend würden zum Kauf der Grundstückes 1.386,00 Euro als Restkaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden.

Die mit dem Vertrag verbunden Kosten trägt jeder Vertragspartner selbst. Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbssteuer sowie den Notariatsgebühren und den Grundbuchkosten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss über den Kauf eines Grundstückes in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27, wird aufgehoben.

Es wird ein Grundstückstauschvertrag für das Grundstück der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 (Wert 143.556,00 Euro = 5.127 m² zu 28,00 Euro/m²) geschlossen. Die Grundstücke der Stadt Hitzacker (Elbe) in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, 65/4 (851 m²), 65/8 (842 m²), 66/6 (808 m²), 66/10 (796 m²) und 66/11 (765 m²) werden zum Tausch angeboten (insgesamt 4.062 m² zu je 35,00 Euro = 142.170,00 Euro). Der Restwert in Höhe von 1.386,00 Euro wird als Restkaufpreis festgelegt. Die mit dem Vertrag verbunden Kosten trägt jede Vertragspartei selbst.