Sachverhalt:
Herr Stehr plant in
Kooperation mit der Sagasfeld GmbH auf dem Grundstück Tierpark 1 in Metzingen
die Errichtung eines Ayurveda Panchkarma Retreat.
Geplant ist eine
Anlage für Ayurvedakuren für bis zu 12 Gästen, 1 privates Wohnhaus, 1 Wohnhaus
für eine Ayurvedaärztin, 1 Freiluftgymnastikhalle, 1 Kochschule sowie 3
Hallhäuser zur Unterbringung von 5 Mitarbeitern und 12 Gästen sowie für
Übungen- und Anwendungen (Siehe Anlage 1).
Herr Steht bittet
um eine Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zum Projekt, bevor die
Planungen weiter voranschreiten können.
Derzeit legt der
Bebauungsplan Sagasfeld im Bereich der Planung ein Allgemeines Wohngebiet mit
einer GRZ (Grundflächenzahl) von 0,1 fest.
Die überbaubare Fläche ist sehr klein,
da zur Landes- bzw. Bundesstraße jeweils 20m freigehalten werden (siehe Anlage
2).
Da im Allgemeinden Wohngebiet nur
Räume für freiberufliche Tätigkeiten zulässig sind, nicht aber ganze Gebäude,
müsste die Art der Nutzung geändert werden. Das Gebiet könnte an das bestehende
Sondergebiet Feriendorf angegliedert werden, dort sind Anlagen für
gesundheitliche Zwecke etc. sowie Wohnen ohnehin erlaubt. Auch sind hier
Gebäude, nicht nur Räume für freiberufliche Tätigkeiten zulässig.
Außerdem müssten die Baugrenzen zu den
Grundstücksgrenzen (Richtung Sondergebiet) hin verschoben werden und die GRZ
angehoben werden. Wie weit die Baugrenze zur Straße hin tatsächlich verlegt
werden kann, muss im Verfahren mit der Landesbehörde für Staßenbau und Verkehr
geklärt werden, da grundsätzlich außerhalb von Ortsdurchfahrten eine
Bauverbotszone von 20m sowie eine Baubeschränkungszone (Bebauung nur im
Einvernehmen mit der NLStbV) von 40m besteht.
Ob weitere Änderung z.B. bei den
örtlichen Bauvorschriften (Dachformen, Außenwände, äußere Gestalt) notwendig
werden ist noch nicht ersichtlich.
Der Antragsteller
würde die Planungskosten übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde befürwortet die Bebauungsplanänderung und stimmt dem Projekt
grundsätzlich zu, unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den
Antragsteller.