Betreff
Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
40/0190/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Das NBrandSchG enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen Feuerwehr spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse Mindeststandards vor. Es obliegt also der Samtgemeinde Elbtalaue die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.

 

Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Im Rahmen einer Freihändigen Vergabe wurde der Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Samtgemeinde Elbtalaue an das Brandschutzingenieurbüro Fennen vergeben. Dieses hat die Arbeiten nunmehr abgeschlossen.

 

Den Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue erhalten Sie als Anlage. Weitere Erläuterungen wird Herr Fennen vom Brandschutzingenieurbüro Fennen in der Sitzung am 31.05.2017 vortragen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt anliegenden Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue.