Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2015 wurde im August 2017 fertiggestellt und dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfbereit gemeldet. Die Prüfung des Abschlusses
wurde am 17.01.2018 beendet.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 14 bis 17 des Prüfberichtes auf einige
„Fehler“ hin:
4.1 Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Der Hinweis, dass der Ratsbeschluss über derartige
Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich vorher eingeholt werden sollte, ist
korrekt.
4.2 Auftragsvergaben
Bei der
sogenannten freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Vergleichsangebote
einzuholen. Diese ist nicht immer erfolgt bzw. wurde oftmals nicht ausreichend
dokumentiert. Dieses wird künftig geändert.
4.3 Versicherungsleistungen
Die
Versicherungen wurden bisher nicht ausgeschrieben. Es besteht seit vielen
Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten Konditionen. Da
Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der Samtgemeindeverwaltung
bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation zum 01.03.2017 eine
zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach Durcharbeitung
aller
Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.
4.4 Barzahlungen
Hinterfragt wird die bare Auszahlung der Kostenerstattungen
für die Reinigung der Containerstellplätze durch den Bürgermeister an die
jeweils ausführenden Personen. Das RPA empfiehlt, diese Zahlungen künftig per
Überweisung durchführen zu lassen. Dieser Empfehlung wird nicht gefolgt, da der
Bürgermeister durch die Geldübergabe den persönlichen Kontakt zu den
Betroffenen hält und Ihnen bei dieser Gelegenheit auch jedes Mal für ihre
Unterstützung der Gemeinde danken kann.
4.5 Wertberichtigungen von Forderungen
Nach
Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2015 auch in geringem
Umfang Forderungen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und
dass diese außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist
grundsätzlich korrekt. Zur Zeit werden Forderungen nur dann abgeschrieben, wenn
vorher eine förmliche Niederschlagung beschlossen wurde. Aufgrund der Vielzahl
von nachzuholenden Jahresabschlüssen, dem Umstand, dass es sich regelmäßig um
relativ kleine Beträge handelt und viele der angesprochenen „zweifelhaften“
Forderungen in den Folgeabschlüssen aufgrund bereits erfolgter
Niederschlagungen sowieso abgeschrieben werden, wurde auf entsprechende
Wertberichtigungen verzichtet.
4.6 Geldtransitkonto
Diese Buchung stammt in der Tat aus der Zeit der Pilotphase
des Doppikprojektes, als die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden noch
kameral arbeiteten, im Programm-Hintergrund aber bereits doppische Buchungen
„mitliefen“. Die angesprochene Buchung sollte dazu dienen, die liquiden Mittel
der Gemeinde in die Eröffnungsbilanz 2004 zu transferieren. Bisher wurde kein
gangbarer Weg gefunden, diese fehlerhafte Buchung aus dem System zu entfernen.
Auf die Jahresabschlüsse und die Bilanzen der Gemeinde hat diese
„Uralt-Buchung“ keinerlei Einfluss.
4.7 Zuordnung zum verbindlichen Kontenrahmen
Dieser
Hinweis ist berechtigt. Künftig wird anders verfahren.
4.8 Säumniszuschläge
Dieser
Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Künftig wird anders verfahren.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von + 19.612,76 € und ein
außerordentliches Ergebnis von -4.979,82 € erzielt. Mangels einer
entsprechenden Überschussrücklage kann das Defizit des außerordentlichen
Ergebnisses nur durch Verrechnung mit dem Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses gedeckt werden. Der hiernach verbleibende „Rest-Überschuss“ des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 14.632,94 € ist der entsprechenden
Überschussrücklage zuzuführen.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen entstanden 2015:
Im
Budget 61 entstand eine Überschreitung in Höhe von 8.396,96 €. Diese resultiert
aus zu niedrig geplanter Kreis- (+3.820,00 €) und Samtgemeindeumlage (+3.184,00
€) sowie der (aus den unerwartet hohen Gewerbesteuereinzahlungen
resultierenden) höheren Gewerbesteuerumlage (+2.928,00 €). Hinzu kommen 500,00
€ Mehraufwand für die Bildung eine Rückstellung für die Prüfung der
Jahresrechnung 2015. Die Mehraufwendungen sind durch die Steuermehrerträge
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird anteilig in Höhe von 14.632,94 €
der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Die
über- bzw. außerplanplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61 (8.396,96 €) werden
genehmigt.