Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2015 wurde am 19.07.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.11.2017
erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.
Es sind
2015 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Ordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 4 Bürgerservice: 102.755,48
Euro. Haltung von Fahrzeugen, Versicherungen, Personalaufwendungen,
Kostenerstattungen an private Unternehmen
Budget 61100: 62.048,00
Euro. Bildung einer Rückstellung für die Kreisumlage 2016
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 0 Verwaltungsvorstand, Stabstellen: 10.826,71 Euro. Nachschuss an die VERDO GmbH
für Vorjahre aufgrund der endgültigen Abrechnung.
Budget 4 Bürgerservice: 20.340,59 Euro. Restliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Hochwasserereignis 2013
Im
investiven Bereich wurden folgende Beträge überplanmäßig in Anspruch genommen:
Investitionen
Fachbereich 2
Kanalnetz
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.113,93 Euro
Außerplanmäßig 42.113,93 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Fachbereich 1
Ansätze und alte
Haushaltsreste 225.425,75 Euro
Ist und neue Haushaltsreste 251.050,88 Euro
überplanmäßig 25.625,13 Euro
Notwendiges Mobiliar für die Grundschule Dannenberg.
Fachbereich 3
Ansätze und alte
Haushaltsreste 1.434.258,34
Euro
Ist und neue Haushaltsreste 1.492.357,47 Euro
überplanmäßig 58.099,13 Euro
U.a. Feuerwehrgerätehäuser Langendorf und Siemen, Stiefelwäsche
Feuerwehr Hitzacker und diverse kleinere Maßnahmen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss entspricht grundsätzlich
den gesetzlichen Bestimmungen, einer Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters
steht nichts entgegen.
Anlagen:
- Anhang
und Rechenschaftsbericht 2015
- Prüfbericht
2015
- Stellungnahme
des Samtgemeindebürgermeisters
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 122.225,45 Euro wird
auf das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 22.441.087,31 Euro wird zur endgültigen Deckung des
kameralen Sollfehlbetrages und zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren
verwendet.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt.