Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Elbtalaue
wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert, dass die BVS ab Schuljahr
2018/2019 einen erhöhten Raumbedarf angemeldet hat. Die angemieteten Räume der
SG (Musikraum und Werkraum) würden daher nicht mehr für die Grundschule zur
Verfügung stehen.
Die GS selbst verfügt über
keine Raumkapazitäten, daher wurde ein Gespräch zwischen dem Landkreis, den
Schulen und der Samtgemeinde vereinbart, um eine Lösung für dieses Problem zu
finden.
Die Schulleiterin der BVS
hat einen sehr konstruktiven Vorschlag zu einer – veränderten – Nutzung durch
die Grundschule erarbeitet:
- Die BVS benötigt den Musikraum im EG als Klassenraum
- Der Musikraum der BVS im OG kann durch beide Schulen genutzt werden, die
Stundenpläne sind abzustimmen. Musikinstrumente und Mobiliar der GS könnten
ebenfalls untergebracht werden.
- Die BVS verlegt ihren Computerraum aus dem OG, da dieser Raum künftig als
Fluchtweg ausgewiesen wird und nicht mehr abgeschlossen werden darf.
Dieser Raum kann als Alternativ-Raum
bei Belegung des Musikraumes angeboten werden und dient auch Frau Tietz
(Fachkraft der BVS) als Förderraum für Schülerinnen und Schüler mit motorischen
Entwicklungsstörungen oder Koordinationsschwierigkeiten.
- Der Werkraum steht der GS weiterhin zur Verfügung. In Absprache wird der
Werkraum auch durch Beschäftigte der BVS genutzt.
Beide Schulleitungen
betonen das gute Miteinander beider Schulen und sehen keine Schwierigkeiten in
der gemeinsamen Nutzung.
Krankheitsbedingt konnte am
Termin 14.3.2018 der Landkreis nicht teilnehmen, sodass derzeit eine konkrete
Zusage seitens des Schulträgers fehlt.
Im Fall einer Zustimmung
ist die Vereinbarung mit dem Landkreis zur Überlassung der Räumlichkeiten zu
ändern. Über die Änderung wird der Schulausschuss in geeigneter Form
unterrichtet.
Die Samtgemeinde bedankt
sich ausdrücklich für diese konstruktive Lösung und das gute Zusammenwirken
beider Schulleitungen.