Betreff
Kita-Bedarf: Umwandlung von Gruppen der Kindertageseinrichtungen Langendorf und Gusborn
Vorlage
14/0087/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Perspektive gGmbH beantragt mit Schreiben vom 07.02.2018 die Umwandlung der Kindertageseinrichtungen Langendorf und Gusborn von jeweils 15+5 Gruppen in eine reine Krippengruppe in Langendorf und eine 25er Elementargruppe in Gusborn.

Aufgrund sehr vieler Voranmeldungen, insbesondere von U3-Kindern in Langendorf und Gusborn wird es für dringend geboten erachtet, mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 die Belegung einer Krippengruppe für Kinder von 1-3 Jahren in Langendorf, sowie für Gusborn eine Elementar-Gruppe mit 25 Plätzen ausschließlich für Kinder von 3 bis 6 Jahren zu beantragen.

Durch die Umwandlung würde sich die Anzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren um 5 erhöhen.

 

Mit heutigem Stand liegen für beide Einrichtungen so viele Voranmeldungen vor, dass beide Einrichtungen ab Sommer voll belegt wären.

 

Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an Krippenplätzen (auffällig ist die Zunahme der Anmeldezahlen von Kindern unter 2 Jahren), wird es aus pädagogischer Sicht immer wichtiger, Krippenkindern eine altersgemäße Umgebung und Betreuung zukommen zu lassen.

 

Die bisherige Erfahrung in Langendorf hat gezeigt, dass der pflegerische Aufwand durch Wickeln, Versorgen beim Frühstück oder Anziehen um ein Vielfaches höher ist, als bei Kindern im Kindergartenalter. Es ist bewusst, dass „Pflegezeit“ „Beziehungszeit“ ist und daran mit Zeit nicht gespart wurde.

So betreute bisher während der Pflegezeit die andere Kollegin die restlichen Kindergartenkinder, natürlich mit dem Anspruch, auch diesen Kindern pädagogisch gerecht zu werden.

Darüber hinaus wird für die Kolleginnen der Spagat zwischen den Bedarfen der Kinder, insbesondere durch die Zunahme der unter 2-jährigen immer größer.

Auch aus Elternhäusern wird zunehmend der Wunsch nach Krippengruppe statt einer altersgemischten Gruppe geäußert.

 

Da die GUV-Verordnungen sich verschärft haben, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung immer dem jüngsten Kind entsprechen muss, um Verletzungen zu vermeiden.

Das bedeutet entweder für die älteren Kinder eine permanente Unterforderung oder eine räumliche Trennung innerhalb der Gruppe und auf dem Außengelände.

 

Die Räumlichkeiten und das Außengelände in Langendorf müssten noch auf 15 Krippenplätze angepasst werden. Für diese baulichen Maßnahmen sowie für die Ausstattung können RAT-Mittel beantragt werden

Personell wird die Krippengruppe mit 3 Kräften betrieben.

 

Für Gusborn hätte die Umwandlung in eine reine Kindergartengruppe zur Folge, dass die baulichen Vorgaben für Krippenkinder sowohl im Innenbereich als auch im Außengelände wegfallen würden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Umwandlung bereits empfohlen.

 

Den betroffenen Eltern werden die Veränderungen in einem Elternabend am 27.2. erläutert.

 

 

Der SGA wurde mit Mitteilungsvorlage 14/0060/2018 über die beabsichtigte Änderung bereits informiert.

Da es keine finanzielle Mehrbelastung für die Samtgemeinde bedeuten würde, hat der SGA in seiner Sitzung am 26.2. seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Umwandlung der 15+5 Gruppen in Langendorf und Gusborn in eine Krippengruppe für Langendorf und eine Elementargruppe in Gusborn wird zugestimmt.