Sachverhalt:
Popcorn e.V.
beantragt mit Schreiben vom 07.02.2018 die Kostenübernahme für eine zusätzliche
halbe Hort-Gruppe für die Außengruppe an der Grundschule Prisser ab dem
01.08.2018.
Zur Zeit liegen 10
Anmeldungen für die Außengruppe an der Grundschule Prisser vor, die nicht
abgedeckt werden können. Sowohl der Hort in Dannenberg als auch die Außengruppe
in Prisser sind voll ausgelastet.
Bedingt durch diese
Situation besteht die dringende Notwendigkeit ab dem 01.08.2018 eine
zusätzliche halbe Hortgruppe (12 Plätze) in Prisser einzurichten.
Räumliche
Kapazitäten können nur durch Verzicht der Schule auf ihren Multifunktionsraum
bereitgestellt werden. Aus Schulträgersicht kann die Samtgemeinde daher nur
einer zeitlich befristeten Bereitstellung der Räume zustimmen, um möglichen
künftigen Schulbedarf bedienen zu können. Die Vereinbarung zwischen SG und
Popcorn wird dementsprechend gefasst.
Der Schulleiter der
Grundschule Prisser, Herr Fröhlich, unterstützt die Einrichtung der halben
Gruppe ausdrücklich, da diese Kinder alle aus seiner Schule kommen.
Die Schaffung von
Betreuungsplätzen für Schulkinder ist nach aktueller Gesetzeslage im § 24 SGB
VIII wie folgt beschrieben:
(4) Für Kinder im schulpflichtigen
Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten.
Der Unterschied zu
den Altersgruppen 0-3 und 3-6 jährigen Kinder besteht darin, dass Schulkinder
aktuell keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Der Auftrag an den
öffentlichen Träger der Jugendhilfe steht aber durchaus.
Auf politischer
Ebene wird gerade intensiv daran gearbeitet, auch für Schulkinder einen
Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung umzusetzen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann nicht mit Eintritt der Kinder in die Grundschule enden und für viele Eltern ist die verlässliche Betreuungszeit nach der Schule und in den Ferien, die Voraussetzung Job und Familie zu meistern.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde stimmt der Einrichtung einer halben Hort-Gruppe an der Grundschule Prisser zum 01.08.18, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, zu. Die Mitfinanzierung erfolgt gem. Jugendhilfevereinbarung.