Sachverhalt:
Herr Wieczorek hat
die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und
Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet
Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden
(Anlage I).
Die Stiftung Irene
plant auf dieser Fläche die Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur
Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem
autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu
8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze
geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte
Änderung notwendig.
Der derzeit gültige
Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein
Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt daher
die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker
(Elbe) wird fortgeschrieben.