Betreff
96. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe); Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0002/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Wieczorek hat die Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung beantragt. Das bisher festgesetzte Sondergebiet Ferieneigentumswohnungen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden (Anlage I).

Die Stiftung Irene plant auf dieser Fläche die Erweiterung des Weidenhofes in Hitzacker zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen aus dem autistischen Spektrum und der Ermöglichung des lebenslangen Wohnens für bis zu 8 Bewohnern (siehe Anlage II). Durch die Erweiterung würden ca. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden, langfristig ggfs. auch mehr. Hierfür ist die beantragte Änderung notwendig.

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan setzt für die Fläche der geplanten Änderung ein Sondergebietsfläche Ferien/Wohnen fest. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt daher die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) wird fortgeschrieben.