Betreff
Zweite Vereinbarung über die abweichende Nutzung und Finanzierung der Sportanlage "Hagener Weg" in Hitzacker (Elbe) mit der TSV Hitzacker e.V.
Vorlage
31/0573/2017/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die erste Zusatzvereinbarung zum ursprünglichen Nutzungsvertrag vom 30.07.1992 endet am 31.12.2017. Als Anlage zu dieser Vorlage ist die geänderte Fassung (zweite Vereinbarung) beigefügt. Die vorgenommenen Änderungen sind im Text durchgestrichen bzw. Ergänzungen sind unterstrichen. Uneinigkeit herrscht noch über die festzulegende Laufzeit des Vertrages (§ 6). Die TSV hätte gerne eine unbefristete Laufzeit. Es wird um besondere Beachtung des in der Präambel dargestellten Sachverhaltes zum bereits bestehenden Nutzungsvertrag vom 30.07.1992 gebeten. Diese ursprüngliche Nutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden. Außerdem ist noch ein Anhang über den Umgang mit externen Nutzern und die von ihnen zu zahlenden Entgelte auszuarbeiten. Dieser Anhang wird nachgereicht.

 

Nachtrag zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.12.2017:

In der Sitzung wurde darum gebeten, dass sowohl der Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der TSV vom 30.07.1992 sowie die zu schließende Vereinbarung ab 01.01.2018 dem gesamten Rat in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinweis:
Die Vereinbarung vom 30.07.1992 kann gem. § 9 Abs. 1 frühestens am 31.12.2022 mit einer jährlichen Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden, von der Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dementsprechend wurde mit der TSV Hitzacker im Nachgang zur Sitzung des Verwaltungsausschusses nochmals über die Laufzeit verhandelt. Nunmehr besteht Einigkeit, dass die ab 01.01.2018 abzuschließende Vereinbarung bis zum 31.12.2023 befristet wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) schließt eine zweite Vereinbarung über die abweichende Nutzung und Finanzierung der Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe) mit der TSV Hitzacker e.V. ab.