Sachverhalt:
Die erste
Zusatzvereinbarung zum ursprünglichen Nutzungsvertrag vom 30.07.1992 endet am
31.12.2017. Als Anlage zu dieser Vorlage ist die geänderte Fassung (zweite
Vereinbarung) beigefügt. Die vorgenommenen Änderungen sind im Text
durchgestrichen bzw. Ergänzungen sind unterstrichen. Uneinigkeit herrscht noch
über die festzulegende Laufzeit des Vertrages (§ 6). Die TSV hätte gerne eine
unbefristete Laufzeit. Es wird um besondere Beachtung des in der Präambel
dargestellten Sachverhaltes zum bereits bestehenden Nutzungsvertrag vom
30.07.1992 gebeten. Diese ursprüngliche Nutzungsvereinbarung kann von beiden
Parteien frühestens zum 31.12.2022 gekündigt werden. Außerdem ist noch ein
Anhang über den Umgang mit externen Nutzern und die von ihnen zu zahlenden
Entgelte auszuarbeiten. Dieser Anhang wird nachgereicht.
Nachtrag zur
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.12.2017:
In der Sitzung
wurde darum gebeten, dass sowohl der Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker
(Elbe) und der TSV vom 30.07.1992 sowie die zu schließende Vereinbarung ab
01.01.2018 dem gesamten Rat in der nächsten Sitzung zur Verfügung gestellt
werden.
Hinweis:
Die Vereinbarung vom 30.07.1992 kann gem. § 9 Abs. 1 frühestens am 31.12.2022
mit einer jährlichen Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden, von
der Stadt nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dementsprechend wurde
mit der TSV Hitzacker im Nachgang zur Sitzung des Verwaltungsausschusses
nochmals über die Laufzeit verhandelt. Nunmehr besteht Einigkeit, dass die ab
01.01.2018 abzuschließende Vereinbarung bis zum 31.12.2023 befristet wird.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt eine zweite Vereinbarung über die abweichende Nutzung und
Finanzierung der Sportanlage „Hagener Weg“ in Hitzacker (Elbe) mit der TSV
Hitzacker e.V. ab.