Betreff
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung-
Vorlage
08/0513/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2018 und 2019 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen erhöhen. Bei den jährlich zu zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 17 Cent je Grabstelle im Jahr.

Auf die Unterlagen zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.

In der Anlage zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 16.11. war der §6 Unterhaltungsgebühren nicht aufgeführt. Da sich aber, wie aus der Kalkulation ersichtlich, eine Erhöhung der jährlichen Friedhofunterhaltungsgebühren ergibt, ist auch der § 6 in die Satzungsänderung aufzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.