Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation Bestattungswesen, für die Jahre 2018 und 2019 hat ergeben,
dass sich die Gebühren für einige Leistungen erhöhen. Bei den jährlich zu
zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren ergibt sich eine Erhöhung von 17 Cent
je Grabstelle im Jahr.
Auf die Unterlagen
zur Kalkulation der Friedhofsgebühren wird verwiesen.
In der Anlage zur
Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 16.11. war der §6 Unterhaltungsgebühren
nicht aufgeführt. Da sich aber, wie aus der Kalkulation ersichtlich, eine
Erhöhung der jährlichen Friedhofunterhaltungsgebühren ergibt, ist auch der § 6
in die Satzungsänderung aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.