Sachverhalt:
Die
Jahresrechnungen 2015 und 2016 des Planungsverbandes wurden im Oktober 2017 vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA)
geprüft.
Fehler oder
Beanstandungen ergaben sich nicht. Das RPA erinnert lediglich an einen Hinweis
aus dem vorhergehenden Prüfbericht. Dort wurde bemängelt, dass jahrelang Rechnungen für die Bekanntmachung von
Sitzungen nicht beim Planungsverband gebucht wurden. Vermutet wurde, dass
hiermit fälschlicherweise die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Stadt Dannenberg
(Elbe) belastet worden seien. Ob und in welchem Umfang dieses der Fall war,
musste seitens der Verwaltung noch geprüft werden. Diese Überprüfung hat
mittlerweile stattgefunden und Folgendes ergeben:
In den
Jahren 2004 – 2012 wurden 6 Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 149,61 € fälschlicherweise von der
Samtgemeinde Elbtalaue bzw. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) bezahlt. Dieser
Betrag wird im Haushaltsjahr 2017 vom Planungsverband erstattet.
Gründe,
die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das RPA nicht
festgestellt.
Es
bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Weitere
Einzelheiten zu den Jahresrechnungen können dem beigefügten Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes sowie den anliegenden Rechenschaftsberichten entnommen
werden.
Bezüglich
der Herkunft und Entstehung der über-/außerplanmäßigen Aufwendungen wird auf
die anhängenden Rechenschaftsberichte (jeweils unter Ziffer 5) verwiesen.
Beschlussvorschlag:
A. Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
1. die Jahresrechnung 2015 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2015,
2. die Jahresrechnung 2016 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
B. Die Verbandsversammlung stimmt folgenden über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen zu:
1. 742,22 € in 2015
2. 217,73 € in 2016