Sachverhalt:
Der
Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine
Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für
den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist
hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu
Tramm die Verbandsversammlung.
Der
Haushaltsplan 2018 sieht neben den normalen Ansätzen für
Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen
auch eine vorsorglichen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor.
Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen
gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung
2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 – 2021.