Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 - 2021
Vorlage
20/0553/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2018 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen gedeckt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 – 2021.