Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Am Spring m.ö.B zu
ändern. Mit der Änderung wird der Betrieb Eggers Landmaschinen durch Ausweisung
eines Mischgebietes planungsrechtlich abgesichert. Der Flächennutzungsplan wird
im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Elbaltaue geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 25.08.2017 bis
zum 25.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen. Festsetzungen geringfügig
geändert, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 12.10.2017 bis zum
26.10.2017 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die
Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der
Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie
die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4
BauGB).
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgebracht, die gem. dem
Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
(Anlage II) abgewogen worden sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Spring m.ö.B. - 1. Änderung und
Erweiterung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.