Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2015 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0506/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im September 2017 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 13.10.2017 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-16 des Prüfberichts auf einige Fehler hin:

 

4.1 Bestände auf dem Eröffnungsbilanzkonto

Hier bemängelt das RPA das dass Eröffnungsbilanzkonto (Sachkonto 800001) derzeit einen Saldovortrag und einen ebenso hohen Jahresendsaldo von 104.723,25 € im Soll aufweist. Dieser Bestand ist seit Einführung der Doppik in der Samtgemeinde Elbtalaue (vormals Samtgemeinde Dannenberg) unverändert vorhanden. Dieser Buchungsbestand hat vermutlich seine Ursache in manuelle Buchungen zu Beginn der Doppik und kann nicht mehr nachvollzogen werden. Dieser Bestand hat jedoch nur deklaratorischen Wert. Eine Lösung wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.

 

4.2 Säumniszuschläge

Bei der Gemeinde werden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.

Diese Änderung wurde seitens der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und nunmehr ab 01.01.2017 umgesetzt.


4.3 Wertberichtigung von Forderungen

Nach Ansicht des RPA beinhaltet die Schlussbilanz zum 31.12.2015 auch Forderungen, deren Werthaltigkeit zumindest zweifelhaft erscheine, und dass diese außerplanmäßig abgeschrieben werden müssten. Der Hinweis ist grundsätzlich korrekt. Dies wird seitens der Samtgemeinde Elbtalaue wie folgt durchgeführt:

Die Bewertung des Finanzvermögens und der liquiden Mittel erfolgte anhand des Nominalwertes. Es finden mindestens zweimal jährlich Besprechungen statt, zum einen zwischen Kassenleiter, stellv. Kassenleiterin und FBL 2 (für Forderungen bis 150,00 Euro), zum anderen mit den betroffenen Fachdienstleitern (für höhere Forderungen), in denen entschieden wird, wie mit zweifelhaften Forderungen umgegangen Wertberichtigung/Erlass/befristetet oder unbefristete Niederschlagung) wird.

 

4.4 Verfügungsmittel

An dieser Stelle wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes bemängelt, dass vorweihnachtliche Geschenkgutscheine aus Verfügungsmitteln hätten beglichen werden müssen und nicht wie geschehen aus dem Sachkonto 427130 (Öffentlichkeitsarbeit). Auf Grund der Geringfügigkeit von 80,- € und dass auch mit diesem Aufwand die Verfügungsmittel bei weitem nicht aufgebraucht wurden, wurde von einer späteren Korrektur abgesehen.

 

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von 19.058,54 € und ein außerordentliches Ergebnis von 2.997,63 € erzielt. Das Überschuss verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf -214.570,18 € und ist gem. § 24 GemHKVO in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzudecken.

 

Folgende überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden 2015:

 

1.     Budget 1: Hier kam periodenfremden Aufwendungen/Auszahlungen für die Knappschaft Bahn See für die Jahre 2011-2014 sowie Mehraufwendungen und –auszahlungen für aktives Personal.

2.       „Budget 61“: In 2015 kam es zu überplanmäßigen Aufwendungen für Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlage. Bei den überplanmäßigen Auszahlungen liegt die Ursache bei der Gewerbesteuerumlage und den Rechnungsprüfgebühren für Jahresabschlüsse.

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b)      Der Rat erteilt der Bürgermeisterin Entlastung für das Haushaltsjahr 2015

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 22.056,17 € verringert die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von -214.570,18 €

d)      Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (8.949,46 €) und Auszahlungen (10.024,15 €) im Budget 1 sowie die überplanmäßigen Aufwendungen (3.987,57 €) und Auszahlungen (4.605,80 €) im Budget 61 werden genehmigt