Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2015 wurde am 12.04.2017 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.08.2017
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 71.005,29 Euro wird
der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 496.882,64 Euro wird der
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 24.405,24 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt..