Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat am 15.02.2017 beschlossen, die Bebauungspläne Am
Stute’schen Hof und Am Stute’schen Hof II. Abschnitt zu ändern. Nach der
Änderung soll eine ständige Wohnnutzung zulässig sein.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 22.08.2017 bis
zum 22.09.2017 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon Netz AG
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag (Anlage I) abgewogen. Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Am Stute'schen Hof 1. Änderung und Bebauungsplan Am
Stute'schen Hof II Abschnitt - 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Am Stute'schen Hof 1. Änderung und
Bebauungsplan Am Stute'schen Hof II Abschnitt - 1. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.