Sachverhalt:
Ratsherr Andree
Dombrowski hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust
ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst mit Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Listenwahl
gewählten Bewerber und Bewerberinnen sind alle nicht gewählten Bewerber des
Wahlvorschlags. Die Reihenfolge richtet sich nach der im Wahlvorschlag
angegebenen Reihenfolge. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite
Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlags CDU Dannenberg (Elbe), auf Herrn
Reinhold Lefler, Bellmannsfeld 1, 29451 Dannenberg (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass der Ratsherr Andree Dombrowski seinen Sitz im Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.