Sachverhalt:
Die Steuer wird
seit ihrer Einführung nach der Wohnfläche erhoben, was sich als äußerst
praktikabel erwiesen hat. Neben der Besteuerung nach dem Mietaufwand ist dieser
Steuermaßstab ebenfalls rechtskonform.
Die Staffelung der Steuer entspricht bei
der Koppelung an den Mietaufwand allerdings nicht den Kriterien der
Steuergerechtigkeit, wie das Bundesverfassungsgericht unlängst entschieden hat.
Die Staffelung nach der Wohnfläche bewirkt
eine degressive steuerliche Belastung zugunsten größerer Wohnungen. Nach
den Mietspiegeln des Landkreises besteht ebenfalls ein degressiver Mietpreis
mit zunehmender Wohnungsgröße. Es besteht also kein Relationsbruch sondern
vielmehr eine Übereinstimmung. Ein gewisses Beanstandungsrisiko besteht
allerdings, weil die Degression lt. Mietspiegel sich in einer Spanne von 16 – 8
% bewegt, die Degression der gestaffelten Steuersätze aber teilweise deutlich
höher liegt.
Die Gemeinde Jameln
hat seit Einführung der Steuer auf eine Staffelung der Steuersätze verzichtet
und einen einheitlichen Satz verwendet.
Es wird
vorgeschlagen, den Wohnflächenmaßstab beizubehalten und den einheitlichen
Steuersatz bezüglich der Höhe zu prüfen und ggf. anzupassen. Für die
Einschätzung, welchen Einfluss die Umstellung auf das Gesamtaufkommen der
Steuer hat, wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen. Die Bestandsdaten der
Wohnungsgrößen liegen vor.
Neben der
Maßstabsumstellung beinhaltet die Satzungsneufassung eine Umstellung auf
monatliche Berechnungsweise (§§ 6 – 7). Die bisherige vierteljährliche
Berechnung beinhaltet ebenfalls ein erhebliches Beanstandungspotenzial. Die
verfassungsrechtlich gebotene Befreiung für berufsbedingt vorhandene Wohnungen
von Ehepaaren (§ 5) wurde ebenfalls aufgenommen. Der Hinweis auf die nunmehr
gültige Wohnflächenverordnung (§ 3 Abs. 2) ist eine redaktionelle Änderung.
Die Bestimmungen
über Ordnungswidrigkeiten (§11) wurden den rechtlichen Erfordernissen
angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende
Neufassung der Satzung der Gemeinde Jameln über die Erhebung der
Zweitwohnungssteuer wird beschlossen.