Betreff
Übernahme von Vermessungskosten bei Tausch von Grundstücken
Vorlage
31/0402/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Raiffeisen Warengenossenschaft eG Jameln muss für ihre Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße Ausgleichspflanzungen schaffen. Sie ist Eigentümerin des Grundstückes 52/10 der Flur 1 in der Gemarkung Jameln und würde die Pflanzmaßnahmen dort durchführen.

Das Grundstück wird zurzeit als Übungsplatz für die Feuerwehr Jameln genutzt und stünde dann dafür nicht mehr zur Verfügung.

Herrn Franz Soetbeer gehört eine Ackerfläche in etwa der gleichen Größe in der Gemarkung Jameln Flur 2. Es handelt sich um das Flurstück 99/8, das an der ehemaligen Bahnstrecke in der Nähe von Breese im Bruche liegt.

Herr Soetbeer hat sich bereit erklärt, der Raffeisen Warengenossenschaft eG das Grundstück als Ausgleichsfläche für ihre Pflanzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, wenn er dafür einen Teil des Flurstückes  52/10 (ca. 5.800m²) erhält, das jedoch noch vermessen werden muss. Außerdem wird der Gemeinde an dem Flurstück 52/10 ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall eingeräumt.

Die bei der Raiffeisen verbleibende Fläche des Flurstückes 52/10 ist in dem anliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnet.

 

Der Gemeinde Jameln würde in diesem Fall der Feuerwehrübungsplatz erhalten bleiben. Außerdem wird das Gelände bereits für Veranstaltungen genutzt und wird dann weiter zur Verfügung stehen.

Für diesen Vorteil übernimmt die Gemeinde Jameln die Vermessungskosten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Gegenzug für die Eintragung eines Vorkaufsrechtes übernimmt die Gemeinde Jameln die Vermessungskosten für die Vermessung eines Teilstückes aus dem Flurstück 52/10 der Flur 1 der Gemarkung Jameln.