Sachverhalt:
Die
Ausschussmitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales des Rates
der Stadt Dannenberg (Elbe) haben darum gebeten, eine Richtlinie zur Kunst- und
Kulturförderung für die Stadt Dannenberg (Elbe) zu erstellen.
Hintergrund sind
vermehrt Anträge und Anfragen zur Förderung von Projekten, die an die Stadt
Dannenberg (Elbe) gestellt wurden. Um das Antragsverfahren und die
Fördervoraussetzungen zu vereinheitlichen hat die Verwaltung einen Entwurf
einer Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung erarbeitet.
Die Fördergelder
zur Kulturförderung werden, wie bisher,
aus der Kostenstelle „26100110100 - Theater, Konzerte, Musikpflege“
gezahlt. Der Haushaltsansatz umfasst 23.500,- €. Darin enthalten sind 17.000,-
€ als vertraglich vereinbarte Förderung an den Kulturring Dannenberg e.V. Die
übrigen 6.500,- € können nach entsprechender Antragstellung als Förderung an
übrige Projekte gewährt werden.
Nach dieser
Richtlinie sind Investitionszuschüsse ausgeschlossen, da diese den Finanz- und
nicht den Ergebnishaushalt belasten.
Investitionszuschüsse
sollten daher außerhalb der Richtlinie gesondert beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.