Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 28.02.2017 beschlossen, den Bebauungsplan 5 „Schul-
und Kulturzentrum“ aufzuheben
Nach Aufhebung des
Bebauungsplanes wird sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zukünftiger
Vorhaben nach § 34 BauGB richten.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Aufhebungssatzung sowie der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der
Zeit vom 13.06.2017 bis zum 14.07.2017 aus.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis
Lüchow-Dannenberg
- Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
- Deutschen Bahn
- Bürger aus
Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen. Wesentliche
Änderungen wurden auf Grund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes 5
„Schul- und Kulturzentrum“ soweit abgeschlossen, dass die Aufhebung des
Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem in der Anlage I aufgeführten Vorschlag abgewogen und beschlossen
b) Die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan
5 „Schul- und Kulturzentrum“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird
die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan beschlossen.