Sachverhalt:
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.6.2016 (StRH/IX/29) wurde der Austritt
aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017
beschlossen. Gleichzeitig wurde vorbehalten, die Kündigung ggf. zurückzunehmen,
sofern sich auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Heilbäderverband Niedersachsen
e.V. positive Entwicklungen an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als
Kneippkurort ergeben.
Das anliegende
Kompetenzpapier gibt eine umfassende Übersicht über die Aufgaben und
Initiativen des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V.. Das Spektrum macht
deutlich, dass von der Interessenvertretung
vorwiegend die hochprädikatisierten Heilbäder profitieren, die den
Wettbewerb auf Grund ihrer langjährigenTradition positiv gestalten.
Auch die
Beantwortung der Anfrage der Verwaltung, inwieweit der Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) konkret unterstützen
könnte, lässt keine andere Auslegung zu. Das entsprechende Antwortschreiben vom
14.07.2017 ist anliegend beigefügt.
Das Prädikat
„Kneipp-Kurort“, das neben weiteren Anerkennungskriterien eine besondere Luft-
und Klimaqualität bescheinigt, sollte im jungen Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe)
vorwiegend als Marke für den Gesundheitstourismus verstanden werden. Hierfür
ist notwendig, mit speziellen indikationsbezogenen Angeboten eine
Alleinstellung zu erlangen, diese am Gesundheitsmarkt zu platzieren, den
Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) zu profilieren und seinen Bekanntheitsgrad zu
steigern.
Ein maßgeblicher
Schritt hierfür ist die von Herrn Badearzt Dr. Schmieta zur Verfügung gestellt
Homepage www.hitzacker-kur.de, die mit einem individuellen Flyer beworben
wird. Konkrete zielgerichtete Angebote wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Sie
sind in den Bäderkalender, auf den die neue Homepage verlinkt, eingestellt und
werden mit der anliegend beigefügten Angebotsübersicht als Einleger in der
Resort-Mappe „Elbepark Hitzacker“ beworben. Diese Initiative gilt es weiter vor
Ort mit allen Anbietern auszubauen. Dabei kann der Heilbäderverband
Niedersachsen e.V. keine Hilfestellung leisten.
Da auch der Eintrag
in den Bäderkalender heute nicht mehr die Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft
in einem Heilbäderverband erfordert, ergibt sich auch hier kein Bedarf für eine
weitere Mitgliedschaft.
Aus Sicht der
Verwaltung kann an der ausgesprochenen Kündigung festgehalten werden.
Soweit sich die
Auffassung nach Etablierung des jungen Kneipp-Kurortes Hitzacker (Elbe) ändert,
kann die Mitgliedschaft jederzeit wieder begründet werden.
Die eingesparten
Mittel sollten für eine Stärkung des Kurortcharakters eingesetzt werden.
Zur Beratung im
Fachausschuss sind die Mitglieder des Vorstandes des Kneipp-Vereins Hitzacker
e.V. eingeladen.
Beschlussvorschlag:
Die ausgesprochene
Kündigung der Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung
zum 31.12.2017 wird beibehalten.