Betreff
Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V.
Vorlage
03/0361/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 16.6.2016 (StRH/IX/29) wurde der Austritt aus dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 beschlossen. Gleichzeitig wurde vorbehalten, die Kündigung ggf. zurückzunehmen, sofern sich auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Heilbäderverband Niedersachsen e.V. positive Entwicklungen an der Darstellung von Hitzacker (Elbe) als Kneippkurort ergeben.

 

Das anliegende Kompetenzpapier gibt eine umfassende Übersicht über die Aufgaben und Initiativen des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V.. Das Spektrum macht deutlich, dass von der Interessenvertretung  vorwiegend die hochprädikatisierten Heilbäder profitieren, die den Wettbewerb auf Grund ihrer langjährigenTradition positiv gestalten. 

Auch die Beantwortung der Anfrage der Verwaltung, inwieweit der Heilbäderverband Niedersachsen e.V. den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) konkret unterstützen könnte, lässt keine andere Auslegung zu. Das entsprechende Antwortschreiben vom 14.07.2017 ist anliegend beigefügt.

Das Prädikat „Kneipp-Kurort“, das neben weiteren Anerkennungskriterien eine besondere Luft- und Klimaqualität bescheinigt, sollte im jungen Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) vorwiegend als Marke für den Gesundheitstourismus verstanden werden. Hierfür ist notwendig, mit speziellen indikationsbezogenen Angeboten eine Alleinstellung zu erlangen, diese am Gesundheitsmarkt zu platzieren, den Kneipp-Kurort Hitzacker (Elbe) zu profilieren und seinen Bekanntheitsgrad zu steigern.

Ein maßgeblicher Schritt hierfür ist die von Herrn Badearzt Dr. Schmieta zur Verfügung gestellt Homepage www.hitzacker-kur.de, die mit einem individuellen Flyer beworben wird. Konkrete zielgerichtete Angebote wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Sie sind in den Bäderkalender, auf den die neue Homepage verlinkt, eingestellt und werden mit der anliegend beigefügten Angebotsübersicht als Einleger in der Resort-Mappe „Elbepark Hitzacker“ beworben. Diese Initiative gilt es weiter vor Ort mit allen Anbietern auszubauen. Dabei kann der Heilbäderverband Niedersachsen e.V. keine Hilfestellung leisten.

Da auch der Eintrag in den Bäderkalender heute nicht mehr die Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft in einem Heilbäderverband erfordert, ergibt sich auch hier kein Bedarf für eine weitere Mitgliedschaft.

Aus Sicht der Verwaltung kann an der ausgesprochenen Kündigung festgehalten werden.

Soweit sich die Auffassung nach Etablierung des jungen Kneipp-Kurortes Hitzacker (Elbe) ändert, kann die Mitgliedschaft jederzeit wieder begründet werden.

Die eingesparten Mittel sollten für eine Stärkung des Kurortcharakters eingesetzt werden.

 

Zur Beratung im Fachausschuss sind die Mitglieder des Vorstandes des Kneipp-Vereins Hitzacker e.V. eingeladen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Heilbäderverband Niedersachsen e.V. mit Wirkung zum 31.12.2017 wird beibehalten.