Betreff
Ausbau des Wirtschaftsweges südlich von Groß Gusborn WG 110 tlw. / WG 111
Vorlage
30/0334/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Dezember 2016 wurde die Entscheidung zum Ausbau bis auf weiteres vertagt. Auf Antrag der Verwaltung wurde daraufhin der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der gesamten Maßnahme bis zum 30.06.2018 durch die Bewilligungsbehörde verlängert.

Nach Aussage der Förderstelle muss der Weg nach RLW 99 in einer Breite von 3 m ausgebaut werden.

 

Dazu muss im Rahmen der Förderfähigkeit zusätzlich folgendes erledigt werden:

 

-       Grunderwerb der benötigten Fläche inkl. der Grenzfeststellung

-       einzelne Bäume in der Parzelle gefällt werden

-       Rodungsarbeiten der Wurzelstöcke

-       rund 50 cm tief Bodenaustausch auf einer Fläche von rund 1000 m²

 

Zu der bereits vorliegenden Kostenermittlung in Höhe von 58.299,05 € kommen noch voraussichtliche Kosten für die oben aufgeführten Leistungen wie folgt dazu:

 

-       Grenzfeststellung                                                  ca.   5.000,- €

-       Baumfällung in Eigenleistung                            kostenneutral

-       Rodung der Wurzelstöcke                                  ca.   2.000,- €

-       Bodenaustausch                                                    ca. 12.000,- €

 

Diese Leistungen sind nicht förderfähig.

 

Beschlussvorschlag:

Die Wirtschaftswege WG 110 tlw. / WG 111 südlich von Groß Gusborn werden in ungebundener Bauweise ausgebaut.