Sachverhalt:
Im Dezember 2016
wurde die Entscheidung zum Ausbau bis auf weiteres vertagt. Auf Antrag der
Verwaltung wurde daraufhin der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der
gesamten Maßnahme bis zum 30.06.2018 durch die Bewilligungsbehörde verlängert.
Nach Aussage der
Förderstelle muss der Weg nach RLW 99 in einer Breite von 3 m ausgebaut werden.
Dazu muss im Rahmen
der Förderfähigkeit zusätzlich folgendes erledigt werden:
- Grunderwerb der benötigten Fläche inkl. der
Grenzfeststellung
- einzelne Bäume in der Parzelle gefällt
werden
- Rodungsarbeiten der Wurzelstöcke
- rund 50 cm tief Bodenaustausch auf einer
Fläche von rund 1000 m²
Zu der bereits
vorliegenden Kostenermittlung in Höhe von 58.299,05 € kommen noch
voraussichtliche Kosten für die oben aufgeführten Leistungen wie folgt dazu:
- Grenzfeststellung ca. 5.000,- €
- Baumfällung in Eigenleistung kostenneutral
- Rodung der Wurzelstöcke ca. 2.000,- €
- Bodenaustausch ca. 12.000,- €
Diese Leistungen
sind nicht förderfähig.
Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftswege
WG 110 tlw. / WG 111 südlich von Groß Gusborn werden in ungebundener Bauweise
ausgebaut.