Betreff
Taubenkot in Hitzacker
Vorlage
40/0315/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Stadt Hitzacker (Elbe) ist nach wie vor die Straßenreinigung durch eine entsprechende Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, wild wachsenden Pflanzen und sonstigem Unrat. Dieses umfasst auch die durch Tiere, z. B. Tauben hervorgerufenen Verunreinigungen.

 

Insbesondere vor dem Gebäude Drawehnertorstraße 15 hat es sich in der Vergangenheit immer wieder Verunreinigungen durch Taubendreck gegeben.

Die Grundstückseigentümer (Anlieger), eine Senioren-Aktiengesellschaft, wurden nachweislich in den letzten sieben Jahren sechs Mal vom Fachdienst Ordnung aufgrund vorliegender Beschwerden aufgefordert, ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen. Dieser Aufforderung wurde dann auch immer nachgekommen.

 

Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte sich die Möglichkeit ergeben, dass Fehlverhalten mit eine Geldbuße bis zu 5.000 € zu ahnden.

 

In Hinsicht auf eine Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot gibt die beigefügte Anlage Auskunft.

Da es sich um Wildtiere handelt, ist eine Zuständigkeit des Veterinäramtes nicht gegeben.

 

 

 

 

Anlagen:

  • Abhandlung „Die Stadttaube und das Recht“ vom Institut für Schädlingskunde
  • Abhandlung „Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot“ der BG Bau

 

 


Beschlussvorschlag: