Sachverhalt:
Die Gemeinde
Karwitz überlässt zum 01.08.2017 die Räume des ehemaligen Spielkreises dem DRK
zum Betrieb einer Kindertagesstätte.
Vertraglich ist
festzuhalten, dass die Gemeinde das Gebäude und das Inventar dem DRK zur
Verfügung stellt.
Gebäude
Das Gebäude Alte
Schule Lenzen ist im Eigentum der Gemeinde Karwitz. Die Räume des ehemaligen
Spielkreises inklusive der Nutzung des Bewegungsraumes sowie die dazugehörigen
Außenflächen werden dem DRK ab 01.08.2017 mietfrei zu Verfügung gestellt.
Analog
Jugendhilfevereinbarung sollen für Räumlichkeiten die sich im kommunalen Besitz
(z.B. die Kita Bredenbock, Kita Langendorf, Kita Breese und Damnatz etc.)
befinden, keine Mieten gezahlt werden. Diese Räume werden den freien Trägern
mietfrei überlassen, die Kosten für die sogenannten Mietnebenkosten werden in
Rechnung gestellt.
Die Kosten für die
Unterhaltungen am Gebäude (z.B. neue Heizungsanlage, Zaun, Fenster o.ä.) tragen
dann Landkreis und Samtgemeinde im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen der
Träger.
In der Praxis
laufen Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen über das DRK, gleiches gilt für
Schönheitsreparaturen und kleinere bauliche Unterhaltungsaufwendungen.
Herstellungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen sind von der Gemeinde und dem Landkreis zu genehmigen.
Zu beachten ist, dass planbare Maßnahmen beim Landkreis bis zum 31.8. für das
nächste Haushaltsjahr einzureichen sind.
Diese Maßnahmen
werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen im Kuratorium des
Kindergartens beraten und empfohlen.
Das heißt, die
Gemeinde hat künftig grundsätzlich keine Kosten für das Gebäude und die
Kindertageseinrichtung aufzuwenden. Sofern Unterhaltungsmaßnahmen nicht
ausschließlich dem Betrieb der
Kindertagesstätte zuzuordnen sind,
bleibt die Gemeinde als Eigentümerin des Gebäudes natürlich weiterhin in
der Verantwortung.
Personal
Die Pflege der
Außenanlagen sowie der Winterdienst wird durch Personal der Gemeinde erledigt.
Diese Kosten werden dem DRK in Rechnung gestellt.
Inventar
Die Gemeinde
überlässt das Inventar des ehemaligen Spielkreises dem DRK für den künftigen
Kindertagestättenbetrieb im Gebäude Alte Schule Lenzen. Der Übergang des Eigentums
an das DRK garantiert eine erforderliche
Ersatzbeschaffung durch den Betreiber.
Der Restbuchwert
der Einrichtungsgegenstände und Außenspielgeräte liegt zum 31.07.2016 lt.
Kämmerei in einem unerheblichen Bereich, sodass eine Ausgleichszahlung durch den
neuen Betreiber nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarungen (Anlage 1 – 2) zwischen der Gemeinde Karwitz und dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Lüchow-Dannenberg, gemeinnützige Servicegesellschaft mbH zur Überlassung der Räumlichkeiten des ehemaligen Spielkreises werden geschlossen.