Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan
Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 m.ö.B. – 1. Änderung auf Antrag der Firma
ALDI Immibilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.
Unter anderem wurde
beantragt, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine zweite Zufahrt von der
Jeetzelallee auf das ALDI Grundstück möglich wird. Dazu wurde eine verkehrstechnische
Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung erstellt, die zu
dem Ergebnis gekommen ist, dass die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten
leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne das zusätzliche Maßnahmen zur
Abwickelbarkeit erforderlich sind.
Die
Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat in einer Stellungnahme hierzu
bemängelt, dass die vorgezogene Haltelinie in der Jeetzelallee und die Verkehre
vom Prochaskaplatz nicht einbezogen worden sind.
Aufgrund der
entgegenstehenden Stellungnahme der Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat
der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) am 24.05.2015 beschlossen,
den Entwurf des Bebauungsplanes Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 – 1.
Änderung ohne die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt auszulegen.
Daraufhin wurde
eine weitere verkehrstechnische Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und
Verkehrsplanung erstellt, die die bemängelten Punkte einbezieht und zu dem
Ergebnis kommt, dass eine Aufweitung der Fahrbahn zur Herstellung von zwei
Aufstellplätzen für Linksabbieger in der Jeezelallee zwar nicht erforderlich
für die Anbindung des ALDI-Marktes ist, jedoch zu einer vorteilhaften
Optimierung des Verkehrsablaufs beitragen würde.
Die von der
Verwaltung dazu eingeholte Stellungnahme durch die Ingenieurgemeinschaft Dr.
Ing. Schubert bestätigt die Schlussfolgerung, dass der Ausbau einer zweiten
Parkplatzzufahrt aus verkehrlicher Sicht möglich ist, wenn ein Aufstellbereich
für Linksabbieger mit mindestens zwei Aufstellplätzen ausgebaut wird.
Beschlussvorschlag:
Nach erfolgter
Beratung