Betreff
Bebauungsplan Schützenmarsch -Teilneufassung 2000 mit örtlicher Bauvorschrift - 1. Änderung; Anlage einer zweiten Zufahrt
Vorlage
30/0308/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 10.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 m.ö.B. – 1. Änderung auf Antrag der Firma ALDI Immibilienverwaltungs GmbH & Co KG zu ändern.

 

Unter anderem wurde beantragt, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine zweite Zufahrt von der Jeetzelallee auf das ALDI Grundstück möglich wird. Dazu wurde eine verkehrstechnische Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung erstellt, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Mehrverkehre an beiden Knotenpunkten leistungsgerecht abgewickelt werden können, ohne das zusätzliche Maßnahmen zur Abwickelbarkeit erforderlich sind.

Die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat in einer Stellungnahme hierzu bemängelt, dass die vorgezogene Haltelinie in der Jeetzelallee und die Verkehre vom Prochaskaplatz nicht einbezogen worden sind.

Aufgrund der entgegenstehenden Stellungnahme der Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) am 24.05.2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Schützenmarsch- Teilneufassung 2000 – 1. Änderung ohne die Möglichkeit einer zweiten Zufahrt auszulegen.

 

Daraufhin wurde eine weitere verkehrstechnische Stellungnahme durch die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung erstellt, die die bemängelten Punkte einbezieht und zu dem Ergebnis kommt, dass eine Aufweitung der Fahrbahn zur Herstellung von zwei Aufstellplätzen für Linksabbieger in der Jeezelallee zwar nicht erforderlich für die Anbindung des ALDI-Marktes ist, jedoch zu einer vorteilhaften Optimierung des Verkehrsablaufs beitragen würde.

 

Die von der Verwaltung dazu eingeholte Stellungnahme durch die Ingenieurgemeinschaft Dr. Ing. Schubert bestätigt die Schlussfolgerung, dass der Ausbau einer zweiten Parkplatzzufahrt aus verkehrlicher Sicht möglich ist, wenn ein Aufstellbereich für Linksabbieger mit mindestens zwei Aufstellplätzen ausgebaut wird. 

 


Beschlussvorschlag:

Nach erfolgter Beratung