Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde Göhrde
sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur
Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte
Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und
Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Göhrde nimmt das „Interkommunalen
und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in
seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Göhrde beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde verortet sind.
Die Gemeinde wird
nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der
Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde erklärt
die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht
gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht
aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Göhrde liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Göhrde stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zu.