Betreff
Zustimmung zum Integrierten Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
30/0286/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Gemeinde Zernien sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Zernien nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Gemeinde Zernien beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Zernien verortet sind.

Die Gemeinde wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Gemeinde erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde Zernien liegt.

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Zernien nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.