Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Gemeinde
Jameln sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen
zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Gemeinde Jameln nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Gemeinde
Jameln beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven
Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Gemeinde Jameln verortet sind.
Die Gemeinde
Jameln wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen
gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe
der Hektargröße) fassen.
Die Gemeinde
erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch
Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Gemeinde
Jameln liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Jameln
stimmt dem Interkommunalen abgestimmten integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zu.