Sachverhalt:
1. Zustimmung zur
Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)
Die Stadt
Hitzacker (Elbe) sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und
Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die
strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im
Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Stadt nimmt das
„Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur
der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB
in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.
2. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
Die Stadt
beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen
als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der
Stadt Hitzacker (Elbe) verortet sind.
Die Stadt wird
nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten
Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der
Hektargröße) fassen.
Die Stadt erklärt
die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht
gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht
aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im
Gemeindegebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) liegt.
Das Integrierte
Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner
Endfassung finden Sie unter:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hitzacker
(Elbe) nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der
Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.