Betreff
Zustimmung zum Integrierten Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
30/0280/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.            Zustimmung zur Erstellung des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) sieht die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Infrastruktur im Gemeinde- und Samtgemeindegebiet an. Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt das „Interkommunalen und überörtlich verbindlich abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) einschließlich der Kostenübersicht gem. § 149 BauGB in seiner Endfassung zustimmend zur Kenntnis.

2.            Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) beabsichtigt, die in dem Konzept dargestellten investiven Erneuerungsmaßnahmen als Teil der Gesamtmaßnahme durchzuführen, sofern diese im Gemeindegebiet der Stadt  verortet sind.

Die Stadt wird nach etwaiger Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm einen gesonderten Beschluss über die räumliche Abgrenzung (mit entsprechender Angabe der Hektargröße) fassen.

Die Stadt erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der in der Kostenübersicht aufgeführten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen aufzubringen, sofern diese im Gemeindegebiet der Stadt liegt.

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Endfassung finden Sie unter:

www.elbtalaue.de/iek

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt das Interkommunal abgestimmte integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge (IEK) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ der Samtgemeinde Elbtalaue zustimmend zur Kenntnis.