Sachverhalt:
Durch die
Grundstückseigentümerin der Grundstückes Bredenbock Nr. 30 ist angezeigt
worden, dass sich auf dem Grundstück der Gemeinde (Flur 3, Flurstück 237/10,
Gem. Bredenbock) Oberflächenwasser sammelt, welches nicht ordnungsgemäß
ablaufen kann. Das Erreichen des eigenen Grundstückes (hinter liegend zu dem
Grundstück der Gemeinde Göhrde) wird durch die zeitweise vorhandenen
Wasserflächen erheblich erschwert. Es wird um Abhilfe gebeten.
Durch einen
Tiefbautechniker der Samtgemeinde ist festgestellt worden, dass durch
entsprechende Gossen an der Gemeindestraße bei „normalen“ Wetterverhältnissen
das Oberflächenwasser der Straße aufgenommen werden kann.
Im Rahmen der
Ortsbesichtigung vor der Sitzung wird der Sachverhalt durch den Bürgermeister
dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.