Sachverhalt:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist 100%ige Gesellschafterin der EDL GmbH. Daher müsste die
Stadt Dannenberg (Elbe) ab 2012 konsolidierte Gesamtabschlüsse erstellen, es
sei denn, die Aufstellung kann unterbleiben, wenn der Abschluss der EDL GmbH
für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dannenberg (Elbe) von untergeordneter
Bedeutung ist.
Diese wird anhand
des Verhältnisses verschiedener Bilanzpositionen, der Erträge und Aufwendungen
sowie des Jahresergebnisses der EDL GmbH zur Stadt Dannenberg (Elbe) ermittelt.
Grenzwert ist hier bei Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ein Anteil von 7,5
%, der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 immer unterschritten wird.
Weiterhin ist auch
Voraussetzung, dass die EDL GmbH, abgesehen von der finanziellen Bedeutung her,
auch politisch und strategisch von untergeordneter Bedeutung sein muss. Dieses
muss, lt. Kommunalaufsicht, vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) festgestellt
werden.
Da die EDL GmbH im
Jahr 2012 nur noch zwei, ab dem Jahr 2013 nur noch ein Grundstück in ihrem
Eigentum zur Vermarktung hatte, ist dieser Sachverhalt gegeben, so dass auf die
Konsolidierung verzichtet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Es wird ab dem Jahr
2012 auf die Konsolidierung der Abschlüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) mit der
EDL GmbH aufgrund der untergeordneten politischen und strategischen Bedeutung
der GmbH verzichtet.