Betreff
Konsolidierter Gesamtabschluss; Verzicht auf die Konsolidierung mit der EDL GmbH
Vorlage
2/0233/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist 100%ige Gesellschafterin der EDL GmbH. Daher müsste die Stadt Dannenberg (Elbe) ab 2012 konsolidierte Gesamtabschlüsse erstellen, es sei denn, die Aufstellung kann unterbleiben, wenn der Abschluss der EDL GmbH für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dannenberg (Elbe) von untergeordneter Bedeutung ist.

Diese wird anhand des Verhältnisses verschiedener Bilanzpositionen, der Erträge und Aufwendungen sowie des Jahresergebnisses der EDL GmbH zur Stadt Dannenberg (Elbe) ermittelt. Grenzwert ist hier bei Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ein Anteil von 7,5 %, der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 immer unterschritten wird.

Weiterhin ist auch Voraussetzung, dass die EDL GmbH, abgesehen von der finanziellen Bedeutung her, auch politisch und strategisch von untergeordneter Bedeutung sein muss. Dieses muss, lt. Kommunalaufsicht, vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) festgestellt werden.

Da die EDL GmbH im Jahr 2012 nur noch zwei, ab dem Jahr 2013 nur noch ein Grundstück in ihrem Eigentum zur Vermarktung hatte, ist dieser Sachverhalt gegeben, so dass auf die Konsolidierung verzichtet werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

Es wird ab dem Jahr 2012 auf die Konsolidierung der Abschlüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) mit der EDL GmbH aufgrund der untergeordneten politischen und strategischen Bedeutung der GmbH verzichtet.